Einleitung
Seit einem Jahr befindet sich das taiwanische Verfassungsgericht in einem Zustand institutioneller Lähmung. Ein Verfassungsorgan, das als Hüter der Verfassungsmäßigkeit fungiert, ist faktisch außer Kraft gesetzt.Diese Blockade ist nicht das Ergebnis eines einzelnen politischen Konflikts, sondern eine gezielte Kombination aus parlamentarischem Hindernis, gesetzgeberischen Eingriffen und einer strukturellen Schwächung der Judikative.
Was bleibt, ist ein strukturelles Risiko für die Funktionsfähigkeit der gesamten Verfassungsordnung: eine demokratische Ordnung ohne effektive verfassungsgerichtliche Kontrolle. Im geopolitisch sensiblen Kontext Ostasiens wirkt dieses institutionelle Vakuum wie ein Warnsignal: ein Szenario, das man sonst eher aus dysfunktionalen oder autoritär deformierten Verfassungsstaaten kennt. Dieses Vorgehen erinnert an Phänomene des Judicial Backsliding, wie sie in einigen Demokratien beobachtet werden, bei denen Gerichte durch legislative oder politische Manöver marginalisiert werden. Taiwan, eine gefestigte pluralistische Demokratie, steht damit plötzlich in einer gefährlichen Reihe institutioneller Erosionsprozesse.
I. Die Blockade der Richterernennungen
Im Oktober 2024 endeten die Amtszeiten von sieben der fünfzehn Richter*innen des taiwanischen Verfassungsgerichts. Gemäß der Verfassung Taiwans nominierte Präsident Lai Ching-Te neue Mitglieder. Das Parlament, das von den oppositionellen Parteien dominiert, lehnte jedoch sämtliche Kandidat*innen ab, sowohl im Dezember 2024 als auch bei der zweiten Nominierung im Juli 2025.
Diese Totalverweigerung war kein rein politisches Signal, sondern hatte unmittelbare institutionelle Konsequenzen: Die Zahl der amtierenden Richter*innen sank auf acht. Damit liegt das Gericht deutlich unter der Zahl, die es für eine reguläre Funktionsfähigkeit bräuchte. Kritiker wiesen darauf hin, dass die Blockade nicht nur ein politisches Signal darstellte, sondern eine faktische Funktionsunfähigkeit des Gerichts zur Folge hatte[1].
Trotz der politischen Kritik an der ersten Nominierungsrunde wählte Präsident Lai in der zweiten Runde im Juli 2025 bewusst Kandidat*innen aus, die parteipolitisch ungebunden, fachlich ausgewiesen und im akademischen bzw. richterlichen Bereich über breite Anerkennung verfügten[2]. Die Oppositionsmehrheit im Parlament lehnte jedoch erneut sämtliche Nominierten ohne substantielle Begründung ab. Die zweite Totalverweigerung zeigt deutlich, dass die Blockade nicht auf der Qualifikation oder politischen Neutralität der Kandidat*innen beruhte, sondern auf einer strategischen Entscheidung, das Verfassungsgericht unabhängig von der personellen Zusammensetzung funktionslos zu halten.
II. Gesetzgebung als Instrument der Lähmung
Während die Richterbank schrumpfte, verabschiedete das Parlament im Dezember 2024 eine folgenreiche Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes. Die Reform erhöhte die Schwellenwerte für die Handlungsfähigkeit des Gerichts dramatisch:
- Mindestens 10 Richter*innen müssen anwesend sein, um zu verhandeln;
- .Mindestens 9 Richter*innen müssen zustimmen, um eine Verfassungswidrigkeit festzustellen.
Diese Anforderungen sind weltweit nahezu beispiellos. Selbst Verfassungsgerichte in deutlich größeren Staaten verlangen keine derart hohen Präsenz- oder Zustimmungshürden. Diese Reform in Taiwan etabliert faktisch ein Quorum der Beinahe-Einstimmigkeit, das jedem einzelnen oder einer kleinen Minderheit von Richter*innen eine weitreichende Veto-Macht verleiht und die richterliche Aktivität extrem einschränkt.
Mit nur acht amtierenden Richter*innen ist das taiwanische Gericht damit institutionell und verfahrensrechtlich blockiert: Es kann weder regulär verhandeln noch substanzielle Entscheidungen treffen[3]. Die gesetzgeberische Gestaltung hat die institutionelle Funktionslosigkeit nicht nur verstetigt, sondern normativ abgesichert.
III. Ein verfassungsrechtliches Vakuum
1. Keine Grundrechtskontrolle
Bürger*innen, die eine Verletzung ihrer Grundrechte rügen, haben derzeit keine funktionierende Möglichkeit der verfassungsgerichtlichen Prüfung. Die individuelle Verfassungsbeschwerde, als ein zentrales Element moderner Grundrechtsschutzsysteme, ist de facto suspendiert. Zurzeit warten die Menschen, davon mehr als 90% Beschwerdeführer[4], auf eine materielle Entscheidung vom Verfassungsgericht[5].
2. Keine Kontrolle der Legislative
Das Parlament kann Gesetze verabschieden, ohne dass eine unabhängige juristische Kontrolle ihre Vereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Grundrechten prüft. Seit der Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes bleiben aufgrund des Mangels der Richter*innen des Verfassungsgerichts viele verfassungsrechtliche Streitigkeiten unerledigt[6]. Das schwächt die Gewaltenteilung erheblich. Zudem führt dies zu einer Erosion des Rechtsstaats insgesamt.
3. Vertrauensverlust in die Demokratie
Gerade weil Taiwan sich international als stabile Demokratie positioniert, ist der Vertrauensschaden eindeutig. Ein Staat ohne funktionsfähiges Verfassungsgericht gefährdet seine Glaubwürdigkeit als stabile Demokratie und sendet ein alarmierendes Signal sowohl an die eigene Bevölkerung als auch an internationale Partner.
IV. Politische Verantwortung und strategische Blockaden
Die politische Verantwortung lässt sich nicht verwischen. Dass ein Parlament seine verfassungsrechtliche Kontrollinstanz durch Nominierungsboykott und normativ überzogene Quoren lahmlegt, stellt eine offene Missachtung der Gewaltenteilung und eine Form der institutionellen Eskalation dar.
Dies ist keine gewöhnliche parteipolitische Auseinandersetzung, sondern eine strukturelle Machtverschiebung. Die Legislative stellt sich über die Judikative, indem sie die Rechtsprechung faktisch funktionslos stellt. Paradoxerweise erfolgt dies mit legalen Mitteln, aber mit verfassungswidrigen Effekten.
Im internationalen Vergleich erinnert dieses Vorgehen an Entwicklungen in Ländern, in denen Regierungen oder Parlamentsmehrheiten Gerichte durch Personalmangel, Budgetkürzungen oder strukturelle Reformen marginalisiert haben. Taiwan steht damit in einer gefährlichen Reihe institutioneller Erosionsprozesse.
V. dura lex sed lex oder lex iniusta non est lex?
Die Lähmung des Gerichts hat intern eine juristische Debatte ausgelöst.
Ende Juli 2025 argumentierten drei Richter des taiwanischen Verfassungsgerichts in einem Sondervotum[7], dass das Parlament die Funktionsfähigkeit des Gerichts nicht durch Gesetzesänderungen aushöhlen dürfe. In diesem Fall müsse das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Verfassungsgerichtsgesetzes selbst überprüfen, gegebenenfalls durch Nichtanwendung der neuen Quoren[8]. Ein abweichendes Minderheitsvotum[9] von vier Richtern weist deutlich darauf hin, dass die aktuelle Lähmung des Gerichts verfassungsrechtlich unhaltbar sei.
Dieser Ansatz blieb jedoch umstritten. Im Oktober 2025 veröffentlichten drei Richterinnen des taiwanischen Verfassungsgerichts einen offenen Brief[10], in dem sie erklärten, dass der Senat aufgrund der unzureichenden Richterzahl nicht rechtmäßig gebildet werden könne. Teilnahme an Entscheidungen wäre daher verfassungswidrig.
Die beiden Positionen kreisen um dieselben Leitbegriffe: Verfassungstreue und Judicial Self-Protection. Die Debatte ist das juristische Echo auf die Frage: Darf ein Gericht, um die Verfassung selbst zu retten, ein nachgeordnetes Gesetz (das Verfassungsgerichtsgesetz) für unbeachtlich erklären?
Diese Auseinandersetzung berührt tiefgehende Fragen der Rechtstheorie. Auf der einen Seite folgt dem Credo dura lex sed lex und argumentiert formell-gesetzestreu. Auf der anderen Seite plädiert für die materielle Verfassungstreue, die eine Notkompetenz zur Bewahrung des Gewaltenteilungsprinzips ableitet. Es stellt die rechtsphilosophische Frage, ob lex iniusta non est lex Anwendung findet, wenn das Parlament mit legalen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung funktionsunfähig führt.
Schlussbemerkung
Das taiwanische Verfassungsgericht war jahrzehntelang ein aktives, international anerkanntes Organ. Seine Entscheidungen zu Menschenrechten, Verfahrensgarantien und politischen Streitfragen haben das demokratische Selbstverständnis des Staates wesentlich geprägt.
Heute jedoch steht Taiwan an einem Wendepunkt: Ein Jahr ohne Verfassungsgericht ist nicht nur ein politischer Disput über Richterernennungen, es ist ein struktureller Angriff auf die Funktionsweise der Verfassungsordnung selbst.
Wenn diese Lähmung dauerhaft bleibt, verliert Taiwan dann nicht nur ein Gericht, sondern einen zentralen Pfeiler seiner demokratischen Identität. Politische Konflikte kann ein Verfassungsstaat verkraften, die längere Abwesenheit eines funktionsfähigen Verfassungsgerichts hingehen nicht.
Daher sollte dieser Fall nicht nur als ein isoliertes taiwanisches Problem betrachtet werden. Der taiwanische Fall wirft damit eine grundlegende Frage auf: ob demokratische Institutionen sich gegen politisch-legislative Funktionsentleerung überhaupt schützen können. Diese Frage besitzt für den modernen Verfassungsstaat weltweite Relevanz.
Von Chia-Hao Hsu, Doktorand zum Steuerrecht an der Universität Münster
[1] Vgl. https://forum.ettoday.net/news/2849383, https://www.jrf.org.tw/articles/3060, http://www.taiwansig.tw/index.php/政策報告/憲政法制/9025.
[2] Siehe die Nominierungsliste der zweiten Runde im Juli 2025:
Staatsanwalt Tsai Chiu-Ming (nominiert als Präsident des Verfassungsgerichts), Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft, Direktor der Abteilung für internationale und trans-taiwanische Rechtsangelegenheiten, Justizministerium;
Richterin Su Su-Er (nominiert als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts), Richterin am obersten Gerichtshof, Direktor der Strafabteilung;
Prof. Dr., Hsiao Wen-Sheng Promotion an der LMU, Professor für öffentliches Recht an der Nationalen Chung Cheng Universität; Richterin: Zheng Chun-Hui, Richterin am obersten Gerichtshof;
Staatsanwältin Lin Li-Yin, Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft, Direktorin der Abteilung für Planung, Justizministerium;
Prof. Dr. Chen Tsi-Yang, Promotion an der Ruhr-Universität Bochum, Professor für öffentliches Recht und Umweltrecht an der Nationalen Taipeh Universität, ehemaliger Kommissar des Examination Yuans;
Prof. Dr. Chan Chen-Jung, Promotion an der Universität zu Köln, Professor für öffentliches Recht (insb. Öffentlich-Private-Partnerschaft) an der Nationalen Chengchi Universität.
[3] Zwar hat das Verfassungsgericht keine genügenden Richter*innen für eine reguläre Verhandlung, es kann aber doch die Fälle, die die Voraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde oder andere Klagearten nicht erfüllen, durch Beschluss einer von 3 Richter*innen führenden Kammer des Gerichts für unzulässig erklärt. Dies gilt aber nur als teilweise die Funktion des Verfassungsgerichts. Die Kompetenz für die Hauptaufgabe wurde entleert.
[4] Aktuell hängen 360 Fälle im Verfassungsgericht, in denen 327 Fälle von Bürger*innen als Verfassungsbeschwerde und 21 Fälle von anderen Gerichten als Vorlage gestellt wurden, s. https://www.i-meihua.com/Article/Detail/35535, https://www.bbc.com/zhongwen/articles/cvgj1lq990vo/trad.
[5] Davon ist sogar die Berechnung der Verfolgungsverjährung des taiwanischen StGB (§ 80 taiwanisches StGB), vor allem wenn der Angeklagte eines Kindesmissbrauchs erst nach Volljährigkeit des Opfers angezeigt wird: s. https://news.pts.org.tw/article/775381.
[6] Es gilt zum Beispiel die Verfassungsmäßigkeit der Änderung des Gesetzes über die Aufteilung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben (Act Governing the Allocation of Government Revenues and Expenditures/財政收支劃分法), des Sondergesetzes zur Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Resilienz angesichts internationaler Entwicklungen (Special Statute on Strengthening the Resilience of the Economy, Society, and National Security in Response to International Developments/因應國際情勢強化經濟社會及民生國安韌性特別條例), sowie des Verfassungsgerichtsgesetzes selbst auch.
[7] Vgl. Sondervotum vom Chen Chung-Wu, Hsieh Ming-Yan und Yu Po-Hsiang, Beschluss vom taiwanischen Verfassungsgericht, 114-73, s. 2.
[8] Ebd., s. 3.
[9] Vgl. Minderheitsvotum vom Lu Tai-Lang, Hsieh Ming-Yan, Chen Chung-Wu und Yu Po-Hsiang, Beschluss vom taiwanisch Verfassungsgericht, 114-75, s. 8-9.
[10] Vgl. offenen Brief von Tsia Tzung-Jen, Ju Fu-Meei und Yang Hui-Chin: https://udn.com/news/story/6656/9056970?fbclid=IwY2xjawOLEelleHRuA2FlbQIxMABicmlkETFNWkVnSHBhcmRWQUhLWUszc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHiolEt7wENNC5Up7SQszOOTUo6K4XU2rHUN3QAk2hOZAq27OQpvD-HYbpwYO_aem_S-waL1mOJdFK_S9ZgRQBKQ.




